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Ärztekammerwahl / Ambulantes Operieren

Einstellung des ambulanten Operierens zum 1.12.2005
November 2005
An alle
niedergelassenen fachärztlichen Kollegen


Braunschweig, 25. November 2005 T-g




Wahl zur Kammerversammlung der Ärztekammer Niedersachsen
Ambulante Operationen


Sehr geehrte Kollegen,

nächste Woche werden Sie voraussichtlich die Unterlagen zur Wahl der Ärztekammer Niedersachsen erhalten. Aufgrund einer neuen Gesetzgebung wird sich die Zahl der Delegierten der Kammerversammlung fast halbieren. Durch die große Zahl der angestellten Ärzte, die verständlicher Weise die Kandidaten des Marburger Bundes unterstützen werden, und die Fraktion der hausärztlichen Kollegen wird es voraussichtlich nur noch sehr wenige fachärztliche Kollegen als Vertreter in der Ärztekammer geben.
Es ist daher dringend erforderlich, dass Sie sich an der Wahl beteiligen und hierbei ausschließlich der Facharztliste oder einzelnen Kollegen dieser Liste Ihre Stimme geben.
Eine ausreichende Repräsentanz von niedergelassenen fachärztlichen Kollegen ist sehr wichtig, da die Ärztekammer als Standesvertretung für die Darstellung und die Interessenvertretung der Ärzte nach außen sehr wichtig ist. Desweiteren werden hier Entscheidungen von großer Tragweite hinsichtlich der Fort- und Weiterbildung getroffen. Fachärztlicher Sachverstand ist daher auch hier gefordert.


Ambulante Operationen

Die Vergütungen sowie insbesondere die Abrechnung der im 2. Quartal 2005 erbrachten Leistungen liegen nun allen vor. Die offizielle Darstellung der KVN mit einer etwa gleich großen Zahl von „Verlierern und Gewinnern“ ist hochgradig unbefriedigend, die Mehrzahl der Kollegen hat Einbußen hinnehmen müssen.
Neben den Radiologen, die aufgrund einer Punktzahlvermehrung um rund 7% und einer fehlenden Stützung durch andere Fachgruppen hohe Honorareinbußen hinnehmen mussten, sind insbesondere die operativ tätigen Kollegen sehr betroffen. Entgegen der Vereinbarung der KBV mit den Krankenkassen, einen betriebswirtschaftlich berechneten Punktwert von 5,11 Cent für ambulante Operationen zu vergüten, wurden Punktwerte von weniger als der Hälfte gezahlt.
Hieraus folgt, dass durch die Honorierung der ambulanten Operationen noch nicht einmal die mit großem Aufwand berechneten Betriebskosten gedeckt werden, geschweige denn, dass hier eine Vergütung der Arztleistung erfolgt. Das heißt, dass noch nicht einmal 1 Cent für das vereinbarte „üppige“ Arzthonorar von immerhin 46,20 € pro Stunde übrig bleibt, jede ambulante Operation ist somit hochgradig defizitär.

In einer von Herrn Dr. von Koschitzky eingerufenen Versammlung am 15.11.2005 abends in Hannover war eine unerwartet sehr große Anzahl von Kollegen (geschätzt 200 – 250) anwesend. Hier waren neben den Chirurgen fast sämtliche operativ tätigen Facharztgruppen, wie z. B. Gynäkologen, HNO-Ärzte, Anästhesisten etc., vertreten.
Es bestand Konsens, dass zu den aktuellen Konditionen eine Fortführung der ambulanten Operationen nicht mehr möglich ist. Es wurde vereinbart, ab dem 01.12.2005 ambulante Operationen gesetzlich versicherter Patienten nur noch gegen Kostenübernahme durch die Krankenkasse oder gegen Kostenerstattung durchzuführen. Von dieser Regel ausgeschlossen sind selbstverständlich Notfalloperationen.

Es ist darauf hinzuweisen, dass hierbei die Operationskosten direkt durch die Krankenkasse bezahlt werden. Dies ist die einzige Möglichkeit, zu verhindern, dass eine bessere Vergütung der operativen Leistungen zu einer Minderung der Honorare anderer Bereiche führen würde.

Ich möchte Sie daher dringend auffordern, sich an diesem Vorgehen zu beteiligen. Entsprechende Formulare für den Antrag auf Kostenerstattung bzw. Kostenübernahme sind entweder über die Homepage des Facharztvereins Braunschweig oder aber über die Homepage der Arbeitsgemeinschaft Niedergelassener Chirurgen unter www.anc-niedersachsen.de zu erhalten. Falls kein Internetzugang vorhanden ist, können die Formulare auch über Fax bei mir angefordert werden.

Es ist ganz wichtig, dass sich alle operativ tätigen Fachärzte in Niedersachsen beteiligen, nur so kann ein entsprechender Druck auf die Krankenkassen aufgebaut werden.
Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die Vergütung der Hessischen Kollegen hinweisen; ihnen ist es gelungen, die ambulanten Operationen zu einem deutlich höheren Punktwert durchführen zu können.

Nur gemeinsam können wir etwas bewegen!

Mit herzlichen kollegialen Grüßen





Dr. Frank Thalacker

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