Das Landesschiedsamt ist mit seiner Entscheidung, die ehemals extrabudgetären Leistungen im Zuwachs auf 0,9% zu beschränken, dem Antrag der Krankenkassen gefolgt.
Es werden separate Fachgruppentöpfe geschaffen,die dafür Sorge tragen sollen, dass eine Leistungsausweitung in einzelnen Fachgruppen nicht zu Lasten relativ stabiler Fachgruppen erbracht werden.
Der Vorstand der KVN hat sich den Grundsatz "Begrenzte Leistungsmenge für begrenztes Geld" bei der Ausgestaltung der Leistungsbegrenzung auf die Fahnen geschrieben.
Den Gesamttext des Schreibens der KVN finden Sie im Bereich "Download".
Dieser Grundsatz würde stabile Preise für Leistungen bedeuten, im Folgenden aber zu einer Zunahme der Wartezeiten für ambulante Operationen und anderer betroffener Leistungsbereiche führen.
Eine Abwanderung von ambulant zu stationär dürfte ebenfalls resultieren, ein Schritt, der zu steigenden Kosten für die Krankenkassen führen wird.
Diese Entwicklungen zeigen einmal mehr die Ziellosigkeit der aktuellen Gesundheitspolitik, von Regulation durch die Kräfte des Marktes ist sicherlichl keine Rede mehr. |